Bauanträge, Genehmigungen und Gebühren sind nicht Bestandteil des Auftrages und stehen in der Verantwortung des Kunden. Bei Bedarf kann gerne ein externer Dienstleister empfohlen werden.
Änderungen im Angebot, oder Arbeiten die nicht Bestandteil des Angebots sind müssen vorher mit der Betrieb,- Bauleitung abgesprochen werden und werden nach Aufwand berechnet.
Unsere Monteure können keine Absprachen vor Ort treffen.
Die Anfahrt, Entladestelle sowie die Baustelle müssen geräumt und frei zugänglich sein. Sämtliche Gegenstände: Möbel, Pflanzen, Gartengeräte und sonstige Gegenstände müssen vor der Montage entfernt werden. Sollte die Baustelle nur durch enge Passagen, Flure, Haustüren etc. erreichbar sein übernimmt die Firma Geralux keine Haftung für Beschädigungen.
Lieferzeiten und Montagetermine können sich durch unterschiedliche Umstände verzögern oder verlegt werden (Lieferengpässe, Witterungsbedingungen etc.). In solchen Fällen besteht kein Rücktrittsrecht oder Recht auf Schadensersatz. Es wird ein Ersatztermin im realistischen Zeitraum bereit gestellt.
Terminvereinbarungen für die Montage werden mit dem Kunden abgesprochen.
Urlaubstage o. Ä. die der Kunde in Anspruch nehmen muss um ggf. Bei der Montage vor Ort zu sein, werden von uns nicht erstattet.
Sollten Sie den Montagetermin nicht wahr nehmen können, muss dies 72 Stunden vor dem Termin bekannt gegeben werden.
Baustrom, Bauwasser muss vom Kunden bereit gestellt werden.
Die Firma geralux übernimmt die im Angebot bestellte Montage. Vom Angebot ausgenommen sind:
Entsorgung des Erdaushubs.
Zuschnitt und Zurücklegen von
Bodenbelägen auf Terrassenböden.
Verlegung von Abwasserrohren. Wir installieren nur die
Pfostenentwässerung.
Instandsetzung von Rasenflächen die ggf. bei der
Fundamentlegung entstehen.
Grundreinigung des Terrassendaches nach Montage.
Wichtige Produktinformationen
Markisen:
Markisen haben längere Lieferzeiten als die Terrassenüberdachung
Ggf. Müssen Markise nach Errichtung des Terrassendaches neu vermessen werden.
Je nach Markisen Größe und der Stoffart die Sie gewählt haben, kann es zur geringfügigen Durchneigung des Markisen Stoffes kommen. bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Terrassendächer:
Bei bestimmten Witterungsbedingungen kann sich Kondenswasser auf der Unterseite der Verglasung bilden, dies ist keine Undichtigkeiten und stellt keinen Reklamationsgrund dar.
Für die Reinigung der Aluminiumteile empfehlen wir das Mittel „IndustrieClean“ von der Fa. Würth, oder normales Wasser mit etwas Spülmittel. Die Glasflächen sollten wie normales Fensterglas gereinigt werden. Auf keinen Fall sollten rotierende Instrumente (Bürsten u. Ä.), oder scharfe Reinigungsmittel benutzt werden. Glasflächen sind nicht zum dauerhaften begehen geeignet.
Auch das reinigen mit Hochdruckreinigern ist wegen der Dichtungen nicht empfehlenswert, da Wasser ins innere eindringen könnte.
Reklamationen
Reklamationen jeglicher Art müssen bis zu 4 Tage nach Montage an uns schriftlich (E-Mail, Postweg) weiter geleitet werden mit Reklamationsgrund und Fotos vom reklamierten Gegenstand.
Sollten nachträglich Mängel auftreten, ist der gleiche Vorgang einzuhalten wie bei einer Reklamation nach Montage.
Wir verpflichten uns dazu, berechtigte Reklamationen zu beheben. Gestellte Rechnungen bleiben davon unbeeinflusst, da wir die Reklamation bearbeiten und die Ausbesserung übernehmen. Ein eigenständiger Rückbehalt eines Rechnungsbetrages kann nur in einem Aufwandsbezogenen Rahmen erfolgen und muss mit uns vorher vereinbart werden.
Gewährleistung und Garantie
Die Montagegewährleistung beträgt 2 Jahre.
Fachgerechte Behebung von Schäden nach der Gewährleistungsdauer wird von uns gerne übernommen, jedoch gesondert berechnet.
Schäden durch Anbauteile von Fremdfirmen (Solaranlagen, Unterbauteile, Erweiterungen der Terrassenüberdachung etc.) sind nicht Bestandteil unserer Gewährleistung.
Produktgarantie
Das Terrassendach hat bei fachgerechter Montage eine Garantielaufzeit von 10 Jahren. Dies gilt für die Konstruktion und die Pulverbeschichtung.
LED Beleuchtung und Markisen erhalten 2 Jahre Garantie nach Montage.
Garantie und Gewährleistungsausschluss
Ausbleicheffekte bei Pulverbeschichtungen durch Sonneneinstrahlung, Umwelteinflüsse: Regen, Hagel, Schneelasten, Staunässe, Schmutzablagerungen, Unkrautbefall oder biologische Verunreinigungen (Vogelkot, Laubansammlungen, Blütenstaub) oder Moosbefall können zur Schäden an Dichtungen und Dacheindeckungen führen.
Diese Schäden sind von der Garantie ausgeschlossen.
Undichtigkeiten durch Wasseraustritt aufgrund ungereinigter und voller Regenrinne (Laub etc.)fallen nicht unter die Garantieleistung. Die Reinigung wird auf Wunsch von uns übernommen und gesondert berechnet.
Das Wandanschlussprofil ist Regenwasserdicht. Dichtigkeit bei übermäßigen Regenschauern bzw. Starkregen kann nicht gewährleistet werden. Alle weiteren Anschlüsse sind Spritzwasser geschützt.
Unwetterbeschädigungen sind nicht Bestandteil der Garantie- und Gewährleistung der Fa. Geralux und müssen separat begutachtet und berechnet werden.
Eine Gewährleistung oder Garantie auf Dichtungen und Dichtigkeit jeglicher Art ist ausgeschlossen. Wir nutzen ausschließlich hochwertige Dichtmaterialien. Jedoch handelt
es sich hier um Verschleißteile, welche durch Umwelteinflüsse in Mitleidenschaft gezogen werden können. Entsprechend sind alle Dichtmaterialien von der Gewährleistung und Garantie gänzlich ausgeschlossen. Insbesondere bei Kaltwintergärten, Unterbauelementen, seitlichen Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassen- oder Carportverbindungen, Koppelstellen etc. wird keine Dichtigkeit garantiert.
Eventuelle Folgeschäden an Gegenständen, Bodenbelägen, Fassaden, Mauern oder ähnlichen angeschlossenen Elementen durch Feuchtigkeit sind ausgeschlossen von jeglicher Garantie, Gewährleistung und Haftung.
Bei Reparaturen jeglicher Art, die innerhalb der Garantiezeit durch dritte oder in eigener Regie durchgeführt werden erlöscht der Garantieanspruch. Bei Reparaturbedarf bitte immer unsere Mitarbeiter kontaktieren.